… und was Sie ab 2017 dazu wissen müssen.

Zum 1. Januar 2017 ändert sich für eine Vielzahl von Unternehmen das Bilanzrichtliniengesetz: der Nachhaltigkeitsbericht wird zur Pflicht. Mit dem Eintreten der neuen EU-Regelung werden sich mehrere tausend Unternehmen in Deutschland erstmals intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht auseinandersetzen (müssen) – und nicht unbedingt erfreut über diese neue Pflichtaufgabe sein.

Wie sieht es in Ihrem Unternehmen aus? Sind Sie bereits fit für den Nachhaltigkeitsbericht Ihres Unternehmens?

Oder graut es Ihnen eher vor dem Zeit- und Energieaufwand, der mit der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts einhergeht? Was müssen Sie, wenn Sie erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, beachten? Welche Vor- und Nachteile hat die verpflichtende Berichterstattung? Und wie erstellt man überhaupt einen transparenten und lesenswerten Nachhaltigkeitsbericht?

In unserem Leitfaden „ Nachhaltigkeitsbericht mit Mehrwert“ haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht (CSR-Bericht)?

Ziel eines Nachhaltigkeitsberichts ist es, die nachhaltig ausgelegten Aktivitäten und das Nachhaltigkeitsengagement von Unternehmen offenzulegen. Auf diese Weise kommunizieren Unternehmen ihre Unternehmensziele und Geschäftskennzahlen transparent nach außen.

Diese Berichterstattung erfolgt jedoch nicht immer auf freiwilliger Basis, denn es sind vermehrt die Anspruchsgruppen von Unternehmen – deren Konsumenten und Stakeholder – die die Offenlegung des nachhaltigen Engagements verlangen.

Doch was gehört überhaupt in einen Nachhaltigkeitsbericht hinein?

Relevante Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind:

  • CSR-Leitbild und CSR-Roadmap
  • Steuerungs- und Managementsysteme
  • Beschreibung relevanter Nachhaltigkeitsmaßnahmen bzw. Begründung für das Nicht-Ausführen relevanter CSR-Aktivitäten

Welche Unternehmen sind von der neuen EU-Richtlinie zum Nachhaltigkeitsbericht betroffen?

Mit dem Geschäftsjahr 2017 wird die neue EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung wirksam.

Unternehmen sollen künftig systematisiert und regelmäßig über ihre Bemühungen und Aktivitäten bezüglich Umweltschutz, gesellschaftliches und soziales Engagement, Umgang mit Mitarbeitern, Einhaltung von Menschenrechten, Maßnahmen zur aktiven Korruptionsbekämpfung und zu Aspekten der Vielfalt (Diversity) Auskunft geben.

Betroffen von der neuen Berichterstattungspflicht sind – im Vergleich zu den ursprünglich geplanten 18.000 deutschen Unternehmen – zunächst ca. 6000. Dazu gehören Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, vorwiegend, aber nicht zwangsläufig, börsennotierte Unternehmen und Unternehmen „des öffentlichen Interesses“: Kapital-, Kredit- und Versicherungsunternehmen.

Aber auch andere Unternehmen in der Lieferkette werden von der neuen Regelung betroffen sein. Langfristig ist zu erwarten, dass die Mitarbeiten-Grenze für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf 250 sinken wird, wodurch sich also auch kleinere Unternehmen vermehrt dem Thema Nachhaltigkeit werden öffnen müssen.

Das CSR-Netzwerk UPJ meint dazu:

„Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass kleinere Unternehmen, die in Lieferketten von großen Unternehmen eingebunden sind, aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben künftig auch zunehmend mit CSR-Anforderungen durch ihre Kunden belangt werden, ohne dass sie selbst direkt einer gesetzlichen CSR-Berichtspflicht unterliegen.“[1]

CSR – Soziale Verantwortung wird zum Standard

Vor dem Hintergrund europäischer und globaler Entwicklungen rückt unternehmerische Sozialverantwortung, also Corporate Social Responsibility (CSR), immer mehr in den Vordergrund wirtschaftlicher Tätigkeiten. Ziel des CSR ist es, den bisherigen Fokus nicht wie bisher auf den rein finanziellen Aspekt der Gewinnmaximierung zu legen, sondern nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung mehr Beachtung und Gewichtung zu schenken.

CSR-Handlungsfelder im Nachhaltigkeitsbericht

CSR-Handlungsfelder im Nachhaltigkeitsbericht

Der Grad des nachhaltigen Wirtschaftens wirkt sich heute zunehmend auf die öffentliche Wahrnehmung von Unternehmen aus.

Wie steht es um Ihr Unternehmen? Sind Sie bereits ein Teil der „Green Economy“? Gehören Sie zu den Unternehmen, die sich im Green Transition-Prozess befinden? Oder standen Themen wie Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung bisher seltener oder noch nicht auf Ihrer Agenda?

Können Unternehmen es sich heute überhaupt noch leisten, sich dieser relevanten Thematik zum Wohle der Gesellschaft zu entziehen?

Was können Sie also konkret tun, um ökosoziales Handeln in Ihre unternehmerischen Tätigkeiten zu integrieren?

Corporate Social Responsibility – Nachhaltigkeit als Basis unternehmerischer Tätigkeiten

Langfristig wird Corporate Social Responibility zum Must have - nicht nur für das Green Business und die Green Economy.

Langfristig wird Corporate Social Responibility zum Must have – nicht nur für das Green Business und die Green Economy.

Corporate Social Responsibility beruht auf drei Säulen, die in die unternehmerischen Tätigkeiten einfließen:

  • Die ökonomische Säule – diese beschreibt den nachhaltigen Geschäftserfolg
  • Die ökologische Säule – diese verweist auf verantwortlichen Umgang mit Ressourcen und Reduzierung von Emissionen
  • Und die soziale Säule – diese fordert fairen Umgang mit Mitarbeitern sowie gesellschaftliche Verantwortung

(vergleiche 3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit und Triple Bottom Line)

Inwiefern ein Unternehmen diese 3 Säulen umsetzt, ist vor allem für die Anspruchsgruppen (Stakeholder) eines Unternehmens interessant. Stakeholder – dies sind Gruppen, die einen Einfluss auf das Unternehmen haben oder von diesem beeinflusst sind – stellen somit neben den Shareholdern (z.B. Aktionäre) eine weitere wichtige Zielgruppe für Unternehmen dar.

Die transparente Offenlegung relevanter Informationen im CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht erlaubt Ihnen als Unternehmer bzw. Unternehmen, eine Vertrauensbindung zu Ihren jeweiligen Anspruchsgruppen aufzubauen.

Die Folgen des Nachhaltigkeitsberichts

Während bereits erste Unternehmen selbst die Initiative ergreifen und öffentlichkeitswirksam und transparent vermitteln, dass sie mehr für die Gesellschaft und die Umwelt tun, als es gesetzlich gefordert ist, so gibt es dennoch viele Unternehmen, die sich ab 2017 zum ersten Mal mit der Thematik Nachhaltigkeit im Unternehmen werden auseinandersetzen müssen.

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts kann daher schnell als getrennte Aufgabe (der Kommunikation und PR) misinterpretiert werden, die am Ende des Jahres noch eben erledigt werden muss.

Doch werden diese Unternehmen schnell erkennen, dass sie über kurz oder lang ihre Unternehmenspolitik an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Eines der wichtigsten Faktoren diesbezüglich ist: Nachhaltigkeit lebt von der Authentizität. Es ist eine Ideologie, eine Mission, die Teil der Unternehmensstrategie sein muss.

Das heißt im Klartext: Unternehmen werden ihre Erfassungs- und Kontrollmethoden, als auch die interne Kommunikation zwangsläufig nach Nachhaltigkeitskriterien ausrichten müssen, um die Bedingungen des CSR-Berichts erfüllen zu können ( und auch als Unternehmen wahrgenommen zu werden, das Nachhaltigkeit konsequent betreibt).

Im Umkehrschluss hat dies zur Folge, dass Sie als Unternehmen Ihre gesamte Strategie und Managementsysteme so umstellen müssen, dass sie langfristig ein nachhaltiges Wirtschaften gewährleisten. Nachhaltiges Unternehmertum rückt also in das Zentrum wirtschaftlichen Handelns.

Vorteile des Nachhaltigkeitsberichts

Bereits 2013 begrüßte das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) den Vorstoß der EU-Kommission zur flächendeckenden Nachhaltigkeitsberichterstattung:

Die positiven sowie die potentiell negativen Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wohlstandsentwicklung können nicht allein anhand finanzieller Kenngrößen gemessen und dargestellt werden.“

In den vergangenen Jahren stieg daher bei vielen Unternehmern bereits das Bewusstsein für die Relevanz nicht-finanzieller Informationen im Jahresbericht. Insbesondere interessierte die Unternehmen, inwiefern sich die Offenlegung jener Informationen positiv auf das Unternehmensmanagement, den Unternehmenserfolg und das Markenimage, und nicht zuletzt auf die Anspruchsgruppen auswirkte.

In den letzten Jahren setzten bereits erste gesellschaftlich verantwortungsvoll handelnde Unternehmen mit der Offenlegung ihrer CSR-Aktivitäten freiwillig ein Zeichen. So wurden im Wettbewerb um den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2015 der Chemiekonzern BASF, der Armaturenhersteller Grohe, sowie der Biohersteller Lebensbaum als die nachhaltigsten Unternehmen nominiert.

Dass nachhaltiges Wirtschaften eine lohnenswerte Zukunftsinvestition ist, die auf lange Sicht auch Umsatzsteigerungen und positive Auswirkungen auf das Markenimage verspricht, haben mittlerweile viele Unternehmer erkannt.

Mit der Offenlegung nicht-finanzieller Informationen gehe laut Kommissionsmitglied Michel Barnier auch eine Vielzahl an Vorteilen einher. In einer EU-Pressemitteilung betonte er, dass Unternehmen, Investoren und die Gesellschaft gleichermaßen von der Berichtspflicht profitierten, denn die gesteigerte Transparenz öffne auch langfristig neue Perspektiven.

So könnten Unternehmen durch die regelmäßige Analyse ihrer Kennzahlen eigene Performance-Werte (KPI) besser vergleichen und entsprechend Maßnahmen zur Kosteneinsparung und ggf. effizienterer Personalbeschaffung und –betreuung einleiten.

Auf lange Sicht wirke sich die Nachhaltigkeitsberichtspflicht also positiv auf den Unternehmenserfolg aus.

Leider wird diese Sichtweise bisher nur in wenigen Unternehmer- und Unternehmenskreisen vertreten: gerade einmal 42.000 der größten europäischen Unternehmen verfolgen derzeit konsequent eine CSR-Strategie.

Dies genügt jedoch nicht, um branchenübergreifend ein Umdenken in Richtung nachhaltiges Wirtschaften zu bewirken. Daher hat die EU-Kommission in Abstimmung mit dem EU-Parlament und Ministerrat nun die Berichtspflicht, die bereits 2014 entworfen wurde, ab 2017 durchgesetzt. Ziel ist es, Transparenz bezüglich ökologischer und sozialer Folgen unternehmerischen Handeln zur Norm zu machen und ein Bewusstsein für nachhaltiges Denken und Handeln zu schaffen.


 

Erfahren Sie im Teil 2 des Artikels, wie Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht professionell, effizient und transparent erstellen.

Sie möchten es gleich konkret machen? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich kostenlos über weitere Schritte und Optionen für Sie beraten.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Sie erreichen uns telefonisch unter der +49 69 57 8080 77-0 oder per E-Mail an info@ska-network.com. Wir freuen uns auf Sie.

Quellen:

[1] Konzept des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die Umsetzung der sogenannten CSR-Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014


 

anna.berzbach@ska-network.com'

von Anna Berzbach

Anna Berzbach ist Online Redakteurin bei SKA Network. Als Kultur- und Sprachliebhaberin hat sie Nordamerika-Studien und Spanisch an der FU Berlin studiert. Schon früh legte sie Wert auf eine bewusste Lebensweise und nachhaltigen Konsum. Sie kauft Bio und ernährt sich überwiegend vegan. Digitale Medien schätzt Anna insbesondere wegen deren Möglichkeiten zur Förderung von Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstem Denken und Handeln. „Nirgendwo anders erreichen positive Botschaften so viele Menschen in so kurzer Zeit“.

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