Ab dem 1.1.2017 wird der Nachhaltigkeitsbericht zur Pflicht. In Teil 1 unserer CSR-Bericht-Artikelserie haben Sie bereits erfahren, was Sie über den Nachhaltigkeitsbericht wissen müssen und welche Unternehmen von der Pflicht betroffen sind.

In diesem Teil der Artikelreihe erfahren Sie über die Schwachstellen, die derzeit noch in der neuen EU-Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht vorzufinden sind und wie Sie dennoch unkompliziert Ihren ersten eigenen CSR-Bericht erstellen.

Mehr Nachteile als Vorteile? Die Schwachstellen des Nachhaltigkeitsberichts

Dass bisher nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl an Unternehmen ihre CSR-Maßnahmen freiwillig offenlegen, liegt vorwiegend darin begründet, dass viele Unternehmen von dem administrativen und kostspieligen Aufwand, die mit der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts einhergehen, schlichtweg überfordert sind.

Auch sträuben sich Unternehmen davor, solche sensiblen Informationen der Konkurrenz offenzulegen. Sie befürchten, dass sie mit der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts Nachteile gegenüber Wettbewerbern davontragen könnten.

Ein weiterer Grund, warum sich viele Unternehmen widerwillig mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht auseinandersetzen: es gibt noch immer in vielen Unternehmen unzureichend Positives hinsichtlich soziales Engagement, gesellschaftlicher Verantwortung und Beitrag zum Umweltschutz zu berichten.

Letztlich fehlen auch immer noch klare Anforderungen bezüglich der Qualität und einheitlicher Erhebungsmethoden von Informationen. Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerkes für Unternehmensverantwortung, bemängelt diesbezüglich: „Der Vorschlag lässt zu viele Schlupflöcher offen.“

Durch das Fehlen einheitlicher Richtlinien erweist sich die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für viele Unternehmen daher als umständlich und scheint zunächst mit viel Aufwand verbunden. Dass die Europäische Union bei der Vorgehensweise der Berichterstellung recht viel Flexibilität lässt, erleichtert Unternehmen den Prozess nicht sonderlich.

Wie steht es bei Ihnen? Ist Ihnen noch rätselhaft, wie Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung angehen sollen? Haben Sie bereits jetzt das Gefühl, den Überblick zu verlieren?

Hilfestellung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

An folgenden Richtlinien können Sie sich grob orientieren:

Global Reporting Initiative (GRI)

Die Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) können Ihnen bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts eine hilfreiche Stütze sein. Da sich die GRI als Organisation für den aktiven internationalen Dialog versteht und einsetzt, wurden in Abstimmung mit den relevanten Organen wie Unternehmen, Menschenrechts-, Umwelt-, Arbeits- und staatlichen Organisationen, einheitliche und selbstverpflichtende Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten festgelegt, um so Unternehmen eine zuverlässige Orientierungshilfe bei der Planung, Durchführung und Erstellung des CSR-Berichts zu bieten.

Gegründet wurde die GRI im Jahr 1997 von Ceres (einst „Coalition of Environmentally Responsible Economies, heute: „Investors and Environmentalists for Sustainable Prosperity“) in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP).

Laut GRI gibt es 5 Schritte, die Unternehmen bei der Erstellung eines CSR-Berichtes berücksichtigen müssen:

  • die Vorbereitung
  • die Berücksichtigung der Stakeholder-Beziehungen
  • die Definition von inhaltlichen Aspekten
  • die operative Berichterstattung und
  • die Überprüfung

Global Compact

Eine weitere Orientierung bietet der Global Compact der Vereinten Nationen, eine Initiative der UNO und mit 12.000 Teilnehmern aus 145 Ländern der größte Zusammenschluss von Unternehmen, die sich nachhaltig engagieren. Mitglieder des Global Compact verpflichten sich, ihre Unternehmensführung nach 10 Prinzipien auszurichten. Diese beziehen sich auf die Themen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Entsprechende Maßnahmen diesbezüglich sollten im CSR-Bericht aufgeführt werden.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Zuletzt steht Ihnen auch noch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) des Deutschen Nachhaltigkeitsrats als Orientierungshilfe zur Seite.


Die 6 Schritte zum perfekten Nachhaltigkeitsbericht

Das kommt in den Nachhaltigkeitsbericht hinein

Nachhaltigkeitsbericht: Mit der richtigen Vorbereitung klappt’s

1. CSR – Status Quo Analyse

Bevor Sie Ihren CSR-Bericht erstellen, überprüfen Sie zunächst, wie es um Ihre derzeitigen CSR-Aktivitäten grundsätzlich steht und inwiefern diese die Anforderungen an Nachhaltigkeitsstandards (beispielsweise von GRI oder DNK) erfüllen. Filtern Sie heraus, welche Angaben gesetzlich gefordert sind, welche davon auf Sie zutreffen und wo Ihre Wettbewerber bereits besser performen.

Haben Sie Ihre verbesserungswürdigen Schwachstellen (oder besser Ihre Potentiale für mehr nachhaltiges Unternehmertum) erkannt und auch die Forderungen von Seiten Ihrer Anspruchsgruppen (Stake- und Shareholder) berücksichtigt, dann können Sie sich innerhalb der Materialitäts- und Wesentlichkeitsanalyse auf Ihre Ressourcen konzentrieren und diese entsprechend optimieren.

Fragen Sie sich zum Beispiel:

  • Welche CSR-Schwerpunkte wollen wir künftig setzen?
  • In welchen Disziplinen wollen wir in unserer Branche die Marktführerschaft in Sachen Nachhaltigkeit erreichen?
  • Wie können wir durch unser nachhaltiges Engagement bei Steakholdern, Shareholdern und Kunden ein Zeichen setzen (und uns so positiv vom Wettbewerb abheben)?

2. CSR-Steuerung

Da CSR ein abteilungsübergreifendes Thema ist, macht es Sinn, eine CSR-Koordinationsstelle einzurichten, anstatt die CSR-Verantwortlichkeiten nur einer Abteilung zu übertragen. Nicht selten wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung inklusive des CSR-Managements in die Kommunikations- und PR-Abteilung ausgegliedert, wo sie dann ein sehr isoliertes und wenig integriertes Dasein fristet.

Die CSR-Koordinationsstelle sollte daher eine Schnittstelle zwischen Umweltmanagement, Produktentwicklung, Marketing und Personalabteilung sein und durch Vertreter der jeweiligen Abteilungen gesteuert werden, um eine reibungslose interne Kommunikation zu gewährleisten. Aufgabe des CSR-Teams ist es, relevante Schwerpunkte, Themen und Unternehmensziele zu erarbeiten und festzulegen.

3. Erstellung eines eigenen CSR-Leitbildes

Das CSR-Leitbild dient als klar definierte Orientierung, nach der sich das Unternehmen in allen CSR relevanten Bereichen als auch grundsätzlich richten sollte. Mit dem CSR-Leitbild beantworten Sie die Frage, was Sie unter verantwortungsvollem Wirtschaften verstehen und welche konkreten Schritte Sie diesbezüglich einleiten werden. Auch welchen Stellenwert CSR in Ihrer Organisation hat – Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen oder auf ideologischen Grundwerten basierenden ganzheitlich nachhaltigen Unternehmensführung.

Ebenso können die weiterführenden Maßnahmen hinsichtlich der Steuerung und der Entscheidungsbefugnis des CSR-Managements, sowie der konkrete Umgang mit den Anspruchsgruppen Teil des CSR-Leitbildes sein. Das Ziel ist es, die eigene Unternehmenswerte und –interessen an CSR-Standards anzupassen, einen Handlungsleitfaden zu erstellen, der zur Struktur Ihres Unternehmens passt und das Unternehmen nach diesen konsequent auszurichten.

 

4. CSR-Ziele festlegen

In diesem Schritt geht es um die Festlegung konkreter CSR-Ziele zur Förderung ihres Geschäftserfolgs. Hier geht es vor allem nicht nur um das „Was“ sondern auch um das „Wie“ (und wem es letztendlich nützt). In der CSR-Roadmap werden dann entsprechende Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festgelegt, die für die nächsten zwei bis fünf Jahre richtungsweisend sind.

 

5. Relevante CSR-Kennzahlen konkret definieren

Um den Erfolg der festgelegten CSR-Ziele überprüfen zu können, ist die Analyse von Kennzahlen unabdingbar, denn nur durch entsprechende Vergleichswerte kann aufgezeigt werden, wo Verbesserungsbedarf und Optimierungspotentiale bestehen und an welchen Stellen bereits Erfolge zu verzeichnen sind.

Dies können beispielsweise Kennzahlen für Ziele wie „Mitarbeiterloyalität erhöhen“, „Energieverbrauch senken“, „Chancengleichheit stärken“, „mehr Verantwortung für die Region übernehmen“, oder „nachhaltig produzierte Betriebsstoffe bevorzugen“ sein. Achten Sie bei der Definition von Kennzahlen vor allem auf solche, die sich mit möglichst geringem Aufwand nachvollziehbar messen lassen.

 

6. Zusammenfügen des CSR-Berichts

Transparenz ist das A und O des Nachhaltigkeitsberichts. Durch die Offenlegung und die kausale Verknüpfung relevanter CSR-Kennzahlen und –ziele stärken Sie nicht nur Ihre Glaubwürdigkeit, sondern haben zukünftig selbst Kontrolle über die Entwicklung Ihres Unternehmens.

Wenn Sie zu den Einsteigern auf dem Gebiet Nachhaltigkeitsberichterstattung gehören, dann lassen Sie sich nicht von dem administrativen Aufwand und den geforderten Standards abschrecken.

Konzentrieren Sie sich zunächst auf die für Ihr Unternehmen relevanten und verfügbaren Zahlen und bauen Sie die CSR-Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen Schritt für Schritt aus. Dazu gehört früher oder später auch die entsprechende Anpassung Ihrer Managementsysteme an die neuen CSR-Bestimmungen und Anforderungen.

Welches Format Sie für die Veröffentlichung Ihres CSR-Berichtes wählen, ist Ihnen überlassen: gedruckt, als PDF oder auf Ihrer CSR-Webseite. Letztere sind zumindest die umweltschonenderen Versionen.


 

Pro-Tipp: Denken Sie neben der reinen Nachhaltigkeitsberichterstattung auch an die vielfältigen Möglichkeiten, wie Sie einzelne Aspekte Ihres Nachhaltigkeitsberichts im Kunden-Dialog verwenden können.

Ganz gleich ob im Vertrieb oder in den Sozialen Medien: mit den positiven Ergebnissen Ihres nachhaltigen Engagements schaffen Sie eine Vielzahl von Kommunikationsanlässen und Positivnachrichten – statt ständig mit Ihren Kunden über den (harten) Wettbewerb (der eh alles besser kann und billiger macht), über (Ihre immer viel zu hohen) Preise oder die (negativen) Veränderungen in Ihrer Branche zu diskutieren.

Im Nachhaltigkeitsbericht stecken viele erwähnenswerte Stories, die es immer lohnt mit der Zielgruppe zu teilen!

Fazit „Nachhaltigkeitsberichterstattung“: langfristig lohnt sich der Aufwand

Für Unternehmen, die ihre CSR-Aktivitäten bereits heute regelmäßig offenlegen, dürfte die neue EU-Regelung zur Berichterstattungspflicht ab 2017 keine großen Veränderungen zur Folge haben. Gehören Sie hingegen zu denjenigen Unternehmen, vor allem aus dem klein- und mittelständigen Sektor, die sich bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts eingestehen müssen, dass Sie bisher nur ungenügend in das Thema Nachhaltigkeit investiert haben, dann sehen Sie die Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflicht als Motivation und Ansporn, künftig bewusster zu wirtschaften und letztlich langfristig ressourcenschonender zu arbeiten.

Sehen Sie diese Pflicht als Chance – für Ihr Unternehmen, für Ihre Steakholder, für Ihre Mitarbeiter und Kunden.

Denn wer heute schon soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung übernimmt und sich über die Konsequenzen seiner unternehmerischen Maßnahmen und Entscheidungen nachhaltig Gedanken macht, stärkt auf lange Sicht die eigene Wettbewerbsposition, seine Profitabilität und die Chancen für ein ganzheitlich nachhaltiges Unternehmertum, welches als Garant für Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität für alle steht.

Weiterführende Links:
anna.berzbach@ska-network.com'

von Anna Berzbach

Anna Berzbach ist Online Redakteurin bei SKA Network. Als Kultur- und Sprachliebhaberin hat sie Nordamerika-Studien und Spanisch an der FU Berlin studiert. Schon früh legte sie Wert auf eine bewusste Lebensweise und nachhaltigen Konsum. Sie kauft Bio und ernährt sich überwiegend vegan. Digitale Medien schätzt Anna insbesondere wegen deren Möglichkeiten zur Förderung von Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstem Denken und Handeln. „Nirgendwo anders erreichen positive Botschaften so viele Menschen in so kurzer Zeit“.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert